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Die Sozialhilfe in Deutschland ist im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII, Sozialhilfe) geregelt. Die öffentlich-rechtliche Sozialleistung hat im System der sozialen Sicherheit die Funktion einer Grundsicherung.
„Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.“
Das SGB XII kennt laut § 28 SGB-I in Verbindung mit -§ 8 SGB-XII folgende Leistungsarten:
sowie die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung.
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