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Das Elterngeld in Deutschland ist eine Transferzahlung für Eltern, die wegen der Betreuung eines Kindes nicht oder nicht voll erwerbstätig sind oder ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres Kindes unterbrechen. Es soll die Eltern bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage unterstützen und ist in erster Linie als Entgeltersatzleistung ausgestaltet. Das Elterngeld wird über die Zeit des Mutterschutzes hinaus gezahlt, längstens für 14 Monate.
Daran anschließend zahlt Bayern als eines von vier Bundesländern bereits seit 1989 ein eigenes einkommensabhängiges Landeserziehungsgeld.
Nähere Informationen zu beiden Hilfen erhalten Sie auf der Internetseite des ZBFS (Zentrum Bayern für Familie und Soziales, dem früheren Versorgungsamt).
Anträge für beide Hilfen erhalten Sie beim Markt Peiting, Rathaus, Zi.Nr. 6.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit eine Ermäßigung oder die Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu beantragen.
Dem Markt Peiting steht ein sog. Sozialfonds zur Verfügung. Hieraus kann der Bürgermeister bei besonderen sozialen Härtefällen Hilfen gewähren.
Auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums ist eine Vorsorgevollmacht veröffentlicht, die Sie sich ausdrucken können.
Der Staat leistet einkommensschwachen Bürgern bei ihren Wohnkosten eine finanzielle Hilfe. Dieses Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt. Einen Mietzuschuss erhalten auf Antrag beispielsweise Mieter einer Wohnung, Untermieter oder Heimbewohner. Eigentümer eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle können Wohngeld als Lastenzuschuss für den selbstgenutzten Wohnraum beantragen.
Zuständig für den Markt Peiting ist die Wohngeldstelle am Landratsamt Schongau, Tel. 08861/211-4180.
Anträge erhalten Sie beim Markt Peiting, Rathaus, Zi.Nr. 6.
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