Inhalt:
Aufgrund der Bebauung und des Bebauungsplanes 94 „An der Almenstraße“ wird der „Almengassenweg“ zur Ortsstraße „Almenstraße“
Begründung:
Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 94 „An der Almenstraße“ ist die darin bezeichnete Verkehrsfläche als Straßenverkehrsfläche zwischenzeitlich ohne Deckschicht hergestellt, vermessen und der Markt Peiting ist Eigentümer der betroffenen Grundstücksfläche. Die Ortsstraßenverlängerung ist nunmehr nach den Vorschriften des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung öffentlich zu widmen (Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG).
Im Zuge der Umstellung der Bestandsverzeichnisführung von analog auf digital durch das gemeindliche Bauamt 2024 wurde das Fehlen des Bestandsverzeichnisblattes „Almenstraße“ ersichtlich. Am 01.10.1986 wurden die Straßen der Gemarkung Birkland mit Beschluss des Bauausschusses des Marktes Peiting in das Bestandsverzeichnis des Marktes Peiting aufgenommen, und gewidmet, jedoch nie in das Bestandsverzeichnis aufgenommen.
Obwohl die Straße zum Sportplatz als öffentlicher Feld- und Waldweg „Almengassenweg“ (BVBlatt 20) gewidmet ist, erhielt die Sportstätte trotzdem die Hausnummernzuteilung „Almenstraße 10“.
Der Feld- und Waldweg „Almengassenweg“ hat mit der Erschließung der Sportstätte (z.B. Erweiterung der Parkplätze im Jahr 2000) eine Aufwertung der Beschaffenheit und der Verkehrsbedeutung erfahren, er muss vom Feld- und Waldweg zur Ortsstraße aufgestuft werden (Art 7 BayStrWG). Da bereits eine Hausnummerzuteilung mit Almenstraße getätigt worden ist, und die Erweiterung der Straße auch als Almenstraße benannt wird, ergibt sich der Name der Ortsstraße automatisch.
Dies erfolgt mit der Einziehung des „Almengassenweges“ und der Änderung der Widmung der Ortsstraße „Almenstraße“
1a ) Straßenbeschreibung (EINZIEHUNG)
| Straße: | Almengassenweg (BVBlatt 21) |
| Stadt/Gemeinde: | Peiting; |
| Landkreis: | Weilheim-Schongau; |
| Widmungsbeschränkung: | ; |
| Flurnummern: | 328/2, 421/0, Gemarkung Birkland; |
| Anfangspunkt: | Einmündung in den Bühelfeldweg; |
| Endpunkt: | Einmündung in die Almenstraße; |
| Länge: | 0,415 km; |
| Baulastträger: | Markt Peiting; |
b) Verfügung
Der unter 1. bezeichnete bestehende öffentliche Feld- und Waldweg ist einzuziehen.
2 a.) Straßenbeschreibung (WIDMUNG)
| Straße: | Almenstraße (BVBlatt 4) |
| Stadt/Gemeinde: | Peiting; |
| Landkreis: | Weilheim-Schongau; |
| Widmungsbeschränkung: | Keine; |
| Flurnummern: | 328/7; 328/2; 433/17; 421/0; 434/8; Gemarkung Birkland |
| Anfangspunkt: | Einmündung Bühelfeldweg; |
| Endpunkt: | 1. Einmündung Winklstraße 2. westliche Grundstücksgrenze FlNr. 431; |
| Länge: | 0,490 km; |
| Baulastträger: | Markt Peiting; |
b) Verfügung
Die unter 1. bezeichnete neugebaute und bestehende Straße ist als Ortsstraße zu widmen.
3. Wirksamwerden
Die Verfügung wird am Tag nach der Bekanntgabe wirksam
4. Bekanntmachungsnachweise
| Ausgehängt am:
17.12.2025 |
Abgenommen am:
19.01.2026 |
Veröffentlichung im Amtsblattnummer.:
Keine Veröffentlichung |
Veröffentlichung im Amtsblatt am:
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| Weitere Bekanntmachungen:
Veröffentlichung zum gleichen Zeitraum auf der Homepage des Marktes Peiting
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Für die Richtigkeit:
15.12.2025 Datum, Unterschrift |
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Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister
5. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht München
Postfachanschrift: Postfach 200543
80005 München
Hausanschrift: Bayerstraße 30
80335 München
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab dem 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
(Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:) Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.