Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

5. Dez. 2024

Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde einzulegen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

A) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG i. V. m. § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes (SG) widersprechen.

B) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 2 BMG widersprechen.

C) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BMG widersprechen.

D) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 2 i. V. m. Abs. 5 BMG widersprechen.

E) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 3 i. V. m. Abs. 5 BMG widersprechen.

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes beim

Markt Peiting
Einwohnermeldeamt
Hauptplatz 2
86971 Peiting

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
zusätzlich
Donnerstagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr

vornehmen.

Oder aber auch über unsere Internetseite unter:

https://serviceportal.komuna.net/peiting/rsp/uebermittlungssperre/start

Peiting, den 13.01.2025
gez. Ostenrieder
Erster Bürgermeister

Öffnungszeiten heute

Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: