Räum- und Streupflicht auf Gehbahnen im Winter – Bekanntmachung

28. Okt. 2025

Räum- und Streupflicht auf Gehbahnen im Winter – Bekanntmachung

Winterdienst/ Räum- und Streupflicht auf Gehbahnen im Winter-
- Hinweis auf kostenlose Splittabgabe -

Für das Winterhalbjahr 2025/2026 möchten wir wieder auf die bestehende

Räum- und Streupflicht gemäß der Verordnung des Marktes Peiting vom 26.03.2021 über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter – hinweisen.

 

Haus- und Grundstücksbesitzer sollten im eigenen Interesse die in dieser Verordnung enthaltenen Vorschriften beachten.

 

Im gemeindlichen Raum werden Streugutbehälter aufgestellt. Der darin enthaltene Splitt kann für die öffentlichen Straßen bei Gefahrensituationen jederzeit entnommen werden.

 

 

 

Peiting, 28. Oktober 2025

 

Marktverwaltung Peiting

 

 

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 

Informationen:

Wasserrecht: Einbringen von Schnee aus der Räumung von Verkehrsflächen in Gewässer

Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter 

Streugutbehälter/ Splittkästen

Wissenswertes über die Räum- und Streupflicht 

Öffnungszeiten heute

Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:

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